Zusatzversicherung kündigen & wechseln
Bei Zusatzversicherungen gelten völlig andere Spielregeln als in der Grundversicherung: Die reguläre Frist endet meist am 30. September, es gibt mehrjährige Verträge und Sonderkündigungsrechte bei Prämienerhöhungen. Erstellen Sie hier Ihr massgeschneidertes Kündigungsschreiben.
VVG-Kündigungsgenerator für Zusatzversicherungen
Wählen Sie den Kündigungsgrund (ordentlich per 30.09., Prämienerhöhung oder Schadensfall) und generieren Sie das fertige DIN-A4-Dokument.
Im Gegensatz zur Grundversicherung (30. Nov) enden die regulären Kündigungsfristen bei Zusatzversicherungen meist bereits per 30. September. Prüfen Sie zudem zwingend Ihre Police auf mehrjährige Mindestvertragslaufzeiten.
Angaben für die VVG-Kündigung
Ordentliche Kündigung der Zusatzversicherung per 31. Dezember 2027
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit kündige ich meine bei Ihnen geführte(n) Zusatzversicherung(en) (Spitalzusatzversicherung / Ambulante Versicherung) unter Einhaltung der massgebenden Kündigungsfrist ordentlich per 31. Dezember 2027.
Meine Policennummer lautet: VVG-987654321
Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung des fristgerechten Eingangs dieses Schreibens sowie des Datums der Vertragsauflösung.
(Handschriftliche Unterschrift)
Die 3 Kündigungsmöglichkeiten im VVG
So beenden Sie Zusatzversicherungsverträge rechtsgültig.
1. Ordentliche Kündigung
Bei den allermeisten Gesellschaften gilt eine 3-monatige Kündigungsfrist auf das Ende des Kalenderjahres. Das Schreiben muss spätestens am letzten Arbeitstag im September bei der Kasse eintreffen.
2. Sonderkündigungsrecht
Erhöht die Kasse die Prämie oder ändert die Versicherungsbedingungen, haben Sie meist 25 bis 30 Tage ab Erhalt der Mitteilung Zeit, die betroffene Zusatzversicherung ausserordentlich zu kündigen – selbst bei Mehrjahresverträgen!
3. Nach einem Schadenfall
Wurde für einen Schadenfall (z. B. Spitalaufenthalt) eine Leistung ausgezahlt, können Sie den Vertrag spätestens bei der Auszahlung oder bis zu 14 Tage danach kündigen. (Achtung: Auch die Kasse hat dieses Kündigungsrecht!).
Früher schlossen Kassen Versicherte oft in 5-Jahres-Verträge ein. Seit der Revision des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (Art. 35a VVG) hat jeder Kunde das zwingende gesetzliche Recht, Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren auf das Ende des dritten Jahres und danach jedes Jahr mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen – egal, was im Kleingedruckten der alten Police steht!
Neue Zusatzversicherung finden & alte fristgerecht ablösen?
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt, damit der Übergang garantiert lückenlos und ohne Vorbehalte gelingt.