Die Gesundheitsprüfung bei Zusatzversicherungen
Im Gegensatz zur Grundversicherung (KVG) gilt bei Zusatzversicherungen Vertragsfreiheit nach VVG. Kassen dürfen Anträge ablehnen, Vorbehalte anbringen oder Risikozuschläge verlangen. So füllen Sie den Fragebogen fehlerfrei aus.
Die goldene Schweizer Regel beim Wechsel von Zusatzversicherungen
Kündigen Sie Ihre bestehende Zusatzversicherung NIEMALS, bevor Sie von der neuen Gesellschaft die schriftliche, rechtsgültige Aufnahmebestätigung ohne einschränkende Vorbehalte erhalten haben!
Wer vorzeitig kündigt und von der neuen Kasse abgelehnt wird, verliert seinen bisherigen Versicherungsschutz unwiderruflich und steht im Krankheitsfall ohne Deckung da.
Die 3 möglichen Antworten der Krankenkasse auf Ihren Antrag
Der Idealfall: Sie sind gesund, es bestehen keine schwerwiegenden Vorerkrankungen. Sie erhalten die Police zum regulären Tarif ohne jede Einschränkung.
Bestimmte Vorerkrankungen oder Körperteile (z.B. chronische Rückenschmerzen, Knieverletzungen) werden für einen Zeitraum von 1 bis 5 Jahren oder dauerhaft von der Leistungspflicht ausgeschlossen.
Bei schweren Vorerkrankungen, laufenden Therapien oder fortgeschrittenem Alter kann die Kasse den Antrag ohne Angabe von Gründen vollständig verweigern.
Anzeigepflichtverletzung (Art. 6 VVG)
Verschweigen Sie im Fragebogen niemals Arztbesuche, Medikamente oder Vorerkrankungen der letzten 5 Jahre! Kommt es später zu einer Behandlung und die Kasse deckt falsche Angaben auf, darf sie die Kostenübernahme rückwirkend verweigern und den Vertrag fristlos kündigen.
Wartefristen (Karenzfristen)
Manche Leistungen können nicht direkt ab Vertragsabschluss bezogen werden:
- Mutterschaft: Meist 9 bis 12 Monate Wartefrist (Abschluss vor Schwangerschaftseintritt nötig!).
- Zahnbehandlungen: Oft 6 Monate Karenzfrist.
- Psychotherapie: Oft 6 bis 12 Monate Karenzzeit.
Unsicher bei Vorerkrankungen?
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