Individuelle Prämienverbilligung
(IPV)

Haben Sie ein bescheidenes Einkommen? Möglicherweise haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Kanton bei Ihren Krankenkassenprämien.

Was ist die Prämienverbilligung?

Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Um zu verhindern, dass die monatlichen Prämien für Personen und Familien mit tieferen Einkommen zu einer finanziellen Überbelastung führen, leisten Bund und Kantone finanzielle Unterstützung: Die sogenannte Individuelle Prämienverbilligung (IPV).

Wer Anspruch hat, dem bezahlt der Kanton einen Teil (oder sogar die gesamten) monatlichen Krankenkassenprämien direkt an den Krankenversicherer. Sie erhalten dann automatisch eine entsprechend tiefere Prämienrechnung.

Wer hat Anspruch auf IPV?

Der Anspruch hängt primär von diesen Faktoren ab:

  • Einkommen: Das massgebende Einkommen (gemäss Steuererklärung) darf eine bestimmte kantonale Grenze nicht überschreiten.
  • Vermögen: Wie viel Vermögen Sie besitzen.
  • Zivilstand & Familie: Ob Sie alleinstehend, verheiratet sind oder Kinder haben. Für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung gibt es oft grosszügigere Regelungen.
  • Wohnkanton: Da die IPV kantonal geregelt ist, variieren die Einkommensgrenzen von Kanton zu Kanton stark.

Wie beantrage ich die IPV?

Das Verfahren ist je nach Wohnkanton unterschiedlich. Grundsätzlich gibt es zwei Systeme:

Automatisiertes Verfahren

In vielen Kantonen (z.B. Bern, Aargau, Basel-Stadt) prüft das Steueramt oder die Ausgleichskasse automatisch, ob Sie basierend auf Ihrer letzten Steuererklärung Anspruch haben. Sie erhalten dann unaufgefordert ein Antragsformular oder direkt einen Bescheid zugeschickt.

Antragspflicht

In einigen Kantonen (z.B. Zürich) müssen Sie sich selbst aktiv melden und jährlich einen Antrag bei der zuständigen SVA (Sozialversicherungsanstalt) oder Gemeindezweigstelle stellen. Wichtig: Verpassen Sie die jährlichen Fristen nicht!

Wichtige Hinweise & Fristen

  • Informieren Sie sich kantonal: Besuchen Sie die Webseite der SVA (Sozialversicherungsanstalt) Ihres Kantons. Geben Sie dazu z.B. "SVA Prämienverbilligung [Ihr Kanton]" in eine Suchmaschine ein.
  • Fristen beachten: Die Antragsfristen sind kantonal verschieden (oft 31. März oder Jahresende). Ein verspäteter Antrag führt oft zum Verlust der Verbilligung für das ganze Jahr!
  • Junge Erwachsene (18-25 Jahre) in Ausbildung: Sie haben unabhängig vom Einkommen der Eltern oft Anspruch auf IPV, wenn das steuerbare Einkommen der Eltern eine gewisse (höhere) Schwelle nicht überschreitet.

Tipp: Trotz IPV Prämien vergleichen

Auch wenn Sie Prämienverbilligung erhalten, lohnt sich der Krankenkassenwechsel. Die IPV ist in den meisten Kantonen ein Fixbetrag (z.B. CHF 150/Monat), der sich an der kantonalen Durchschnittsprämie orientiert. Wenn Sie in eine günstige Kasse wechseln, profitieren Sie doppelt, da Ihre Restprämie sinkt!

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