Die Grundversicherung der Schweiz

Alles, was Sie über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) wissen müssen — verständlich erklärt.

1996

Pflicht seit

KVG

Gesetz

BAG

Aufsicht

50+

Versicherer

Was ist die Grundversicherung?

Die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung, OKP) ist in der Schweiz seit 1996 für alle Einwohnerinnen und Einwohner obligatorisch. Sie basiert auf dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) und stellt sicher, dass alle Personen in der Schweiz Zugang zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen Grundversorgung haben.

Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder Geburt eine Grundversicherung abschliessen. Die Wahl des Versicherers ist frei — alle zugelassenen Krankenkassen müssen Sie aufnehmen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand.

Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen identisch — sie sind gesetzlich vorgeschrieben. Der einzige Unterschied zwischen den Versicherern liegt in der Prämie und im Service. Deshalb lohnt sich ein regelmässiger Vergleich.

Was deckt die Grundversicherung ab?

Arztbesuche

Ambulante Behandlungen bei zugelassenen Ärzten und Ärztinnen

Spitalaufenthalte

Stationäre Behandlung in der allgemeinen Abteilung Ihres Wohnkantons

Medikamente

Arzneimittel, die auf der Spezialitätenliste des BAG stehen

Mutterschaft

Vorsorgeuntersuchungen, Geburt und Nachkontrollen

Notfalltransporte

50% der Transport- und Rettungskosten, max. CHF 5'000/Jahr

Prävention

Bestimmte Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen

Kostenbeteiligung

Neben der monatlichen Prämie tragen Versicherte einen Teil der Behandlungskosten selbst. Diese Kostenbeteiligung besteht aus zwei Teilen:

Franchise

Der jährliche Betrag, den Sie selbst bezahlen, bevor die Krankenkasse Leistungen übernimmt.

Wahlfranchise Erwachsene:

CHF 300 · 500 · 1'000 · 1'500 · 2'000 · 2'500

Selbstbehalt

Nach Erreichen der Franchise bezahlen Sie 10% der weiteren Kosten selbst — bis zu einem Maximum pro Jahr.

Maximum Selbstbehalt:

CHF 700/Jahr (Erwachsene) · CHF 350/Jahr (Kinder)

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