Krankenkasse wechseln
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Wechsel Ihrer Krankenversicherung. Einfach, schnell und ohne Risiko.

Die wichtigsten Fristen
Ende September
Neue Prämien bekannt
Oktober
Prämien vergleichen
Oktober–November
Neue Kasse beantragen
Bis 30. November
Kündigung einreichen
1. Januar
Neue Versicherung aktiv
Achtung: Die Kündigung muss bis spätestens 30. November bei Ihrer Krankenkasse eingetroffen sein — nicht bloss abgeschickt! Senden Sie sie per Einschreiben, um den Empfang nachweisen zu können.
So wechseln Sie Ihre Krankenkasse
Prämien vergleichen
Nutzen Sie unseren Prämienrechner, um die aktuellen Angebote in Ihrem Kanton zu vergleichen. Berücksichtigen Sie Franchise, Versicherungsmodell und Ihre persönliche Situation.
Tipp: Wählen Sie mindestens 2–3 günstigere Alternativen aus.
Neue Versicherung beantragen
Stellen Sie den Aufnahmeantrag bei der gewünschten neuen Krankenkasse. Die Grundversicherung muss Sie aufnehmen — es gibt keine Gesundheitsprüfung und keinen Ablehnungsgrund.
Tipp: Tun Sie dies vor der Kündigung, um sicherzugehen.
Alte Versicherung kündigen
Senden Sie die schriftliche Kündigung per Einschreiben an Ihre aktuelle Krankenkasse. Die Kündigung muss bis spätestens 30. November eingegangen sein.
Tipp: Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben (A-Post Plus).
Bestätigung erhalten
Ihre neue Kasse sendet Ihnen die Aufnahmebestätigung, Ihre alte Kasse die Kündigungsbestätigung. Bewahren Sie beide Dokumente auf.
Tipp: Ab dem 1. Januar sind Sie bei der neuen Kasse versichert.
Häufige Fehler beim Kassenwechsel
Frist verpasst
Wer die Kündigung zu spät einreicht, muss ein weiteres Jahr bei der teuren Kasse bleiben.
Zusatzversicherung verwechselt
Die Grundversicherung kann problemlos gewechselt werden. Bei Zusatzversicherungen gelten andere Regeln und Gesundheitsprüfungen.
Nur auf die Prämie geschaut
Vergleichen Sie auch das Versicherungsmodell und die Franchise. Eine andere Kombination kann noch mehr sparen.
Kündigung nicht per Einschreiben
Ohne Einschreiben können Sie den rechtzeitigen Erhalt nicht nachweisen. Im Streitfall stehen Sie ohne Beweis da.
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