Krankenkasse wechseln

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Wechsel Ihrer Krankenversicherung. Einfach, schnell und ohne Risiko.

Die wichtigsten Fristen

Ende September

Neue Prämien bekannt

Oktober

Prämien vergleichen

Oktober–November

Neue Kasse beantragen

Bis 30. November

Kündigung einreichen

1. Januar

Neue Versicherung aktiv

Achtung: Die Kündigung muss bis spätestens 30. November bei Ihrer Krankenkasse eingetroffen sein — nicht bloss abgeschickt! Senden Sie sie per Einschreiben, um den Empfang nachweisen zu können.

So wechseln Sie Ihre Krankenkasse

01

Prämien vergleichen

Nutzen Sie unseren Prämienrechner, um die aktuellen Angebote in Ihrem Kanton zu vergleichen. Berücksichtigen Sie Franchise, Versicherungsmodell und Ihre persönliche Situation.

Tipp: Wählen Sie mindestens 2–3 günstigere Alternativen aus.

02

Neue Versicherung beantragen

Stellen Sie den Aufnahmeantrag bei der gewünschten neuen Krankenkasse. Die Grundversicherung muss Sie aufnehmen — es gibt keine Gesundheitsprüfung und keinen Ablehnungsgrund.

Tipp: Tun Sie dies vor der Kündigung, um sicherzugehen.

03

Alte Versicherung kündigen

Senden Sie die schriftliche Kündigung per Einschreiben an Ihre aktuelle Krankenkasse. Die Kündigung muss bis spätestens 30. November eingegangen sein.

Tipp: Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben (A-Post Plus).

04

Bestätigung erhalten

Ihre neue Kasse sendet Ihnen die Aufnahmebestätigung, Ihre alte Kasse die Kündigungsbestätigung. Bewahren Sie beide Dokumente auf.

Tipp: Ab dem 1. Januar sind Sie bei der neuen Kasse versichert.

Häufige Fehler beim Kassenwechsel

Frist verpasst

Wer die Kündigung zu spät einreicht, muss ein weiteres Jahr bei der teuren Kasse bleiben.

Zusatzversicherung verwechselt

Die Grundversicherung kann problemlos gewechselt werden. Bei Zusatzversicherungen gelten andere Regeln und Gesundheitsprüfungen.

Nur auf die Prämie geschaut

Vergleichen Sie auch das Versicherungsmodell und die Franchise. Eine andere Kombination kann noch mehr sparen.

Kündigung nicht per Einschreiben

Ohne Einschreiben können Sie den rechtzeitigen Erhalt nicht nachweisen. Im Streitfall stehen Sie ohne Beweis da.

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