Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Krankenkasse, Prämien, Franchise und Versicherungsmodelle.
Grundversicherung
Nein. In der Grundversicherung (KVG) besteht Aufnahmepflicht. Jede zugelassene Krankenkasse muss Sie aufnehmen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand. Dies gilt nicht für Zusatzversicherungen.
Ja. Die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Versicherern identisch. Der einzige Unterschied liegt in der Prämie, dem Service und den angebotenen Versicherungsmodellen (Standard, HMO, Hausarzt, Telmed).
Ja. Seit 1996 ist die Grundversicherung für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Neugeborene müssen innert drei Monaten versichert werden, Zuzüger ebenfalls innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme.
Wechsel & Kündigung
Die Grundversicherung kann per 1. Januar gewechselt werden. Die Kündigung muss bis spätestens 30. November bei Ihrer aktuellen Krankenkasse eingetroffen sein. Bei einer Prämienerhöhung haben Sie zudem ein ausserordentliches Kündigungsrecht.
Bei der ordentlichen Grundversicherung ist ein Wechsel nur per 1. Januar möglich. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Bei Prämienerhöhung können Sie per Ende des Monats kündigen, und manche Versicherer erlauben einen Wechsel per 1. Juli (bei Franchise CHF 300).
Senden Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben per Einschreiben an Ihre aktuelle Krankenkasse. Das Schreiben muss spätestens am 30. November eingegangen sein. Schliessen Sie vorher die neue Versicherung ab. Details finden Sie in unserem Ratgeber.
Franchise & Kosten
Die optimale Franchise hängt von Ihren erwarteten Gesundheitskosten ab. Faustregel: Wer selten zum Arzt geht und gesund ist, spart mit der höchsten Franchise (CHF 2'500). Wer regelmässig Behandlungen benötigt, fährt mit einer tiefen Franchise (CHF 300) günstiger. Der Break-Even liegt typischerweise bei Gesundheitskosten von ca. CHF 1'500–2'000 pro Jahr.
Nach Erreichen der Franchise bezahlen Sie 10% der weiteren Kosten selbst (Selbstbehalt). Der maximale Selbstbehalt beträgt CHF 700 pro Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder. Darüber hinaus übernimmt die Krankenkasse 100% der Kosten.
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV). Die Regelung unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. In der Regel müssen Sie den Antrag bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse oder Sozialversicherungsanstalt stellen.
Versicherungsmodelle
Im HMO-Modell gehen Sie bei gesundheitlichen Beschwerden zuerst in ein HMO-Gruppenpraxis-Zentrum. Dort werden Sie von einem Ärzteteam behandelt. Der Vorteil: Prämienrabatte von typischerweise 15–25% gegenüber dem Standardmodell.
Beim Hausarzt-Modell wählen Sie einen festen Hausarzt als erste Anlaufstelle. Dieser überweist Sie bei Bedarf an Spezialisten. Beim Telmed-Modell rufen Sie bei Beschwerden zuerst eine medizinische Hotline an, die Sie berät und gegebenenfalls an einen Arzt verweist. Beide Modelle bieten Prämienrabatte von 10–20%.
Ja, das Versicherungsmodell können Sie zusammen mit einem Kassenwechsel per 1. Januar ändern. Innerhalb derselben Kasse ist ein Modellwechsel ebenfalls per Jahresende möglich — prüfen Sie die genauen Fristen bei Ihrem Versicherer.
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