Unfalldeckung & Sistierung
Sind Sie über Ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert? Wenn ja, können Sie den Unfallzusatz in Ihrer Grundversicherung ausschliessen (sistieren) und monatlich rund 6% bis 8% Ihrer Krankenkassenprämie sparen.
Die goldene 8-Stunden-Regel (UVG)
Bundesgesetz über die Unfallversicherung
Wer mindestens 8 Wochenstunden beim selben Arbeitgeber angestellt ist, ist obligatorisch gegen Berufsunfälle (BU) UND Nichtberufsunfälle (NBU, Freizeitunfälle) versichert.
Wer weniger als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist über den Betrieb nur gegen Berufsunfälle versichert, NICHT aber in der Freizeit.
Wer muss die Unfalldeckung bei der Krankenkasse einschliessen?
- Kinder, Jugendliche und Studenten ohne Job
- Nichterwerbstätige & Hausfrauen / Hausmänner
- Selbstständigerwerbende (sofern keine UVG-Freiwilligenversicherung)
- Rentnerinnen & Rentner im Ruhestand
Warum die UVG-Unfallversicherung viel besser ist als KVG
Die Deckung über den Arbeitgeber spart nicht nur Prämie, sondern bietet enorme Leistungsvorteile.
0.- CHF Kostenbeteiligung
Beim Arbeitgeber-Unfallversicherer (Suva o.ä.) gibt es weder Franchise noch 10% Selbstbehalt. Alle Heilungskosten werden zu 100% ab dem ersten Franken bezahlt.
Lohnfortzahlung 80%
Bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls bezahlt die UVG ab dem 3. Tag ein Taggeld von 80% des versicherten Lohns. Die Grundversicherung zahlt überhaupt kein Krankentaggeld.
Renten & Integritätsentschädigung
Bleibt nach einem Unfall eine bleibende Schädigung zurück, gewährt die UVG lebenslange Invalidenrenten und Integritätsentschädigungen.
Sistierung während Militär-, Zivil- oder Schutzdienst
Leisten Sie an mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen Dienst in der Schweizer Armee, im Zivildienst oder im Zivilschutz? In diesem Fall sind Sie über die Militärversicherung (MV) vollumfänglich gegen Krankheit und Unfall versichert.
Prämien mit und ohne Unfall vergleichen
Aktivieren Sie im Verseco-Rechner die Option "Unfalldeckung", um den genauen Rabatt für Ihren Kanton zu sehen.