Gesetzlicher Leistungsumfang (KVG)

Was bezahlt die Grundversicherung – und was nicht?

Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind im Bundesgesetz (KVG Art. 25–34) präzise geregelt. Sie sind bei jeder Kasse zu 100% identisch. Nutzen Sie unsere interaktive Suche, um jede medizinische Leistung direkt abzufragen.

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Gefundene Leistungen: 16 Gedeckt Bedingt Nicht gedeckt
Arzt & SpitalArt. 25 KVG

Ambulante Arztbesuche

Behandlungen bei allen FMH-zugelassenen Allgemeinmedizinern und Spezialärzten in der Schweiz (abzüglich Franchise/Selbstbehalt).

100% gedeckt
Arzt & SpitalArt. 41 KVG

Spitalaufenthalt (Allgemeine Abteilung)

Stationäre Behandlungen in gelisteten Spitälern des Wohnkantons (Mehrbettzimmer). Spitalbeitrag von CHF 15.-/Tag zu beachten.

100% gedeckt
Arzt & Spital

Spitalaufenthalt Halbprivat / Privat

Zweibett- oder Einzelzimmer und freie Chefarztwahl erfordern zwingend eine private Spitalzusatzversicherung (VVG).

Nicht gedeckt
Medikamente

Rezeptpflichtige Medikamente (Spezialitätenliste)

Originalpräparate und Generika auf der BAG-Spezialitätenliste. Bei teureren Originalen fällt neu bis zu 40% Selbstbehalt an.

Fragen Sie den Arzt immer aktiv nach kostengünstigen Generika oder Biosimilars, um 40% Selbstbehalt zu vermeiden.
Gedeckt (10% od. 40% SB)
Medikamente

Freiverkäufliche & rezeptfreie Medikamente

Hustensäfte, leichte Schmerzmittel oder Vitamine ohne BAG-Listenstatus werden nicht vergütet (ausser über ambulante Zusatzversicherungen).

Nicht gedeckt
Familie & GeburtArt. 29 KVG

Mutterschaft: Vorsorge & Entbindung

7 Kontrolluntersuchungen, 2 Ultraschall, Geburt (Spital/Geburtshaus/Hausgeburt) und 3 Stillberatungen. Komplett befreit von Franchise & Selbstbehalt!

Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach Geburt fallen auch bei allgemeinen Krankheiten keine Kostenbeteiligungen an.
100% gedeckt (0 CHF Selbstbehalt)
Zähne & Augen

Brillen & Kontaktlinsen für Erwachsene

Seit 2011 zahlt die Grundversicherung für über 18-Jährige keinen regulären Beitrag an Sehhilfen (nur bei schwersten Augenleiden).

Für Sehhilfen lohnt sich in der Regel eine ambulante Zusatzversicherung mit Pauschalbetrag (z.B. CHF 200-300 alle 2-3 Jahre).
0 CHF Beitrag
Zähne & Augen

Brillen & Kontaktlinsen für Kinder bis 18

Bei Vorlage eines ärztlichen Rezepts übernimmt die Grundversicherung jährlich bis zu CHF 180.- an Gläser/Linsen bis zum 18. Lebensjahr.

Bis max. CHF 180.- / Jahr
Zähne & Augen

Zahnarzt: Karies, Füllungen, Dentalhygiene

Reguläre Kontrollen, Zahnreinigung, Zahnspangen und Füllungen müssen zu 100% selbst bezahlt oder über eine Dentalversicherung gedeckt werden.

Nicht gedeckt
Zähne & AugenArt. 31 KVG

Zahnbehandlung bei schwerer Allgemeinerkrankung

Nur wenn Schäden durch schwere, nicht vermeidbare Erkrankungen des Kausystems verursacht wurden (z.B. Kiefertumore).

In Ausnahmefällen gedeckt
TherapienAnordnungsmodell 2022

Psychologische Psychotherapie

Seit Einführung des Anordnungsmodells (2022) werden bis zu 30 Sitzungen bei eidg. anerkannten Psychotherapeuten über die KVG vergütet.

Gedeckt mit ärztlicher Anordnung
Therapien

Komplementärmedizin (Akupunktur, TCM, Homöopathie)

Vergütung nur, wenn die Behandlung von einem Arzt mit anerkannter FMH-Zusatzausbildung durchgeführt wird. Nicht-ärztliche Therapeuten verlangen Zusatzversicherung.

Nur durch FMH-Ärzte gedeckt
Therapien

Physiotherapie & Ergotherapie

Bei ärztlicher Verordnung werden bis zu 9 Sitzungen pro Verordnung übernommen. Vor Ablauf müssen Folgerezepte ausgestellt werden.

Gedeckt (Rezept erforderlich)
Notfall & Ausland

Notfallbehandlung & Rettung in der Schweiz

Medizinische Notfallbehandlung voll gedeckt. Krankentransporte werden zu 50% (max. 500.-/Jahr), Bergrettung bei Lebensgefahr zu 50% (max. 5'000.-/Jahr) bezahlt.

Gönnerschaften (z.B. Rega) oder Notfallzusatzversicherungen schliessen die oft verbleibenden Rettungslücken.
Transporte 50% max. CHF 500.-
Notfall & Ausland

Notfallbehandlung EU / EFTA (EKVK)

Mit der europäischen Krankenversicherungskarte auf der Rückseite Ihrer Kassenkarte gelten dieselben Bedingungen wie für Einheimische des Reiselandes.

Nach Landestarif gedeckt
Notfall & Ausland

Notfallbehandlung Weltweit (z.B. USA, Asien)

Gedeckt bis maximal zum doppelten Betrag, den die Behandlung im Wohnkanton gekostet hätte. In Ländern wie USA/Kanada reicht dies oft bei weitem nicht aus.

Für Fernreisen ist eine Reise- oder Auslandszusatzversicherung dringend anzuraten.
Bis max. doppelter Schweizer Tarif

Wichtige Schwerpunkte im Detail

Besondere gesetzliche Regelungen, die jeder Schweizer Versicherte kennen sollte.

100% Kostenübernahme bei Mutterschaft

Leistungen bei Mutterschaft sind komplett von der Franchise und dem 10% Selbstbehalt befreit. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur 8. Woche nach der Geburt müssen Frauen auch bei allgemeinen Krankheitsbehandlungen keinen Rappen Selbstbehalt bezahlen.

Medikamente: 10% vs. 40% Selbstbehalt

Auf der BAG-Spezialitätenliste geführte Medikamente werden vergütet. Doch Vorsicht: Wenn für ein Originalmedikament ein wirkstoffgleiches, günstigeres Generikum existiert, erhöht sich der Selbstbehalt für das teure Original auf 40%. Fragen Sie in der Apotheke aktiv nach Generika!

Notfallbehandlung im Ausland

In EU/EFTA-Ländern via europäische Krankenversicherungskarte (Rückseite Ihrer Kassenkarte). Weltweit (z.B. USA, Thailand) zahlt die Grundversicherung maximal das Doppelte der Kosten, die im Wohnkanton angefallen wären. Für Fernreisen empfiehlt sich dringend eine Zusatzdeckung.

Rettungs- und Transportkosten

Ambulanzfahrten werden nur zu 50% und bis maximal CHF 500.- pro Kalenderjahr übernommen. Bergrettungen bei akuter Lebensgefahr bis 50% und maximal CHF 5'000.-. Die verbleibenden Beträge sind oft beträchtlich und sollten via Rega-Gönnerschaft oder Notfallversicherung abgesichert werden.

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