Was bezahlt die Grundversicherung – und was nicht?
Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind im Bundesgesetz (KVG Art. 25–34) präzise geregelt. Sie sind bei jeder Kasse zu 100% identisch. Nutzen Sie unsere interaktive Suche, um jede medizinische Leistung direkt abzufragen.
Leistungs-Datenbank durchsuchen
Filtern Sie nach Kategorien oder tippen Sie gezielt Begriffe wie "Brille", "Zahn", "Geburt", "Psychotherapie" ein.
Ambulante Arztbesuche
Behandlungen bei allen FMH-zugelassenen Allgemeinmedizinern und Spezialärzten in der Schweiz (abzüglich Franchise/Selbstbehalt).
Spitalaufenthalt (Allgemeine Abteilung)
Stationäre Behandlungen in gelisteten Spitälern des Wohnkantons (Mehrbettzimmer). Spitalbeitrag von CHF 15.-/Tag zu beachten.
Spitalaufenthalt Halbprivat / Privat
Zweibett- oder Einzelzimmer und freie Chefarztwahl erfordern zwingend eine private Spitalzusatzversicherung (VVG).
Rezeptpflichtige Medikamente (Spezialitätenliste)
Originalpräparate und Generika auf der BAG-Spezialitätenliste. Bei teureren Originalen fällt neu bis zu 40% Selbstbehalt an.
Freiverkäufliche & rezeptfreie Medikamente
Hustensäfte, leichte Schmerzmittel oder Vitamine ohne BAG-Listenstatus werden nicht vergütet (ausser über ambulante Zusatzversicherungen).
Mutterschaft: Vorsorge & Entbindung
7 Kontrolluntersuchungen, 2 Ultraschall, Geburt (Spital/Geburtshaus/Hausgeburt) und 3 Stillberatungen. Komplett befreit von Franchise & Selbstbehalt!
Brillen & Kontaktlinsen für Erwachsene
Seit 2011 zahlt die Grundversicherung für über 18-Jährige keinen regulären Beitrag an Sehhilfen (nur bei schwersten Augenleiden).
Brillen & Kontaktlinsen für Kinder bis 18
Bei Vorlage eines ärztlichen Rezepts übernimmt die Grundversicherung jährlich bis zu CHF 180.- an Gläser/Linsen bis zum 18. Lebensjahr.
Zahnarzt: Karies, Füllungen, Dentalhygiene
Reguläre Kontrollen, Zahnreinigung, Zahnspangen und Füllungen müssen zu 100% selbst bezahlt oder über eine Dentalversicherung gedeckt werden.
Zahnbehandlung bei schwerer Allgemeinerkrankung
Nur wenn Schäden durch schwere, nicht vermeidbare Erkrankungen des Kausystems verursacht wurden (z.B. Kiefertumore).
Psychologische Psychotherapie
Seit Einführung des Anordnungsmodells (2022) werden bis zu 30 Sitzungen bei eidg. anerkannten Psychotherapeuten über die KVG vergütet.
Komplementärmedizin (Akupunktur, TCM, Homöopathie)
Vergütung nur, wenn die Behandlung von einem Arzt mit anerkannter FMH-Zusatzausbildung durchgeführt wird. Nicht-ärztliche Therapeuten verlangen Zusatzversicherung.
Physiotherapie & Ergotherapie
Bei ärztlicher Verordnung werden bis zu 9 Sitzungen pro Verordnung übernommen. Vor Ablauf müssen Folgerezepte ausgestellt werden.
Notfallbehandlung & Rettung in der Schweiz
Medizinische Notfallbehandlung voll gedeckt. Krankentransporte werden zu 50% (max. 500.-/Jahr), Bergrettung bei Lebensgefahr zu 50% (max. 5'000.-/Jahr) bezahlt.
Notfallbehandlung EU / EFTA (EKVK)
Mit der europäischen Krankenversicherungskarte auf der Rückseite Ihrer Kassenkarte gelten dieselben Bedingungen wie für Einheimische des Reiselandes.
Notfallbehandlung Weltweit (z.B. USA, Asien)
Gedeckt bis maximal zum doppelten Betrag, den die Behandlung im Wohnkanton gekostet hätte. In Ländern wie USA/Kanada reicht dies oft bei weitem nicht aus.
Wichtige Schwerpunkte im Detail
Besondere gesetzliche Regelungen, die jeder Schweizer Versicherte kennen sollte.
100% Kostenübernahme bei Mutterschaft
Leistungen bei Mutterschaft sind komplett von der Franchise und dem 10% Selbstbehalt befreit. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur 8. Woche nach der Geburt müssen Frauen auch bei allgemeinen Krankheitsbehandlungen keinen Rappen Selbstbehalt bezahlen.
Medikamente: 10% vs. 40% Selbstbehalt
Auf der BAG-Spezialitätenliste geführte Medikamente werden vergütet. Doch Vorsicht: Wenn für ein Originalmedikament ein wirkstoffgleiches, günstigeres Generikum existiert, erhöht sich der Selbstbehalt für das teure Original auf 40%. Fragen Sie in der Apotheke aktiv nach Generika!
Notfallbehandlung im Ausland
In EU/EFTA-Ländern via europäische Krankenversicherungskarte (Rückseite Ihrer Kassenkarte). Weltweit (z.B. USA, Thailand) zahlt die Grundversicherung maximal das Doppelte der Kosten, die im Wohnkanton angefallen wären. Für Fernreisen empfiehlt sich dringend eine Zusatzdeckung.
Rettungs- und Transportkosten
Ambulanzfahrten werden nur zu 50% und bis maximal CHF 500.- pro Kalenderjahr übernommen. Bergrettungen bei akuter Lebensgefahr bis 50% und maximal CHF 5'000.-. Die verbleibenden Beträge sind oft beträchtlich und sollten via Rega-Gönnerschaft oder Notfallversicherung abgesichert werden.
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